Die ambulante Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen mit professioneller Hilfe durch qualifizierte Pflegefachkräfte, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Leistungen, Auswahl, Kosten, Zuschüssen und rechtlichen Grundlagen.


Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu pflegebedürftigen Menschen nach Hause und übernimmt pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Aufgaben. Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Die Pflege erfolgt nach einem individuell abgestimmten Plan – von der täglichen Grundpflege bis hin zu ärztlich verordneten Behandlungen.

Grundsätzlich kann jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Auch ohne Pflegegrad ist eine private Beauftragung möglich, z. B. für: zeitweise Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten, Betreuung im Alltag, hauswirtschaftliche Hilfe.

Ein ambulanter Pflegedienst erbringt vielfältige Leistungen, die in drei Hauptbereiche unterteilt werden:
• Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Mobilität
• Behandlungspflege: Medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung)
• Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt, beim Einkauf oder der Zubereitung von Mahlzeiten
• Betreuungsleistungen: Begleitung bei Spaziergängen, Gespräche oder Aktivierungsangebote
• Spezialisierte Pflege: z.B. Demenzbetreuung, Palliativpflege, Wundmanagement.

Die Wahl des richtigen Pflegedienstes ist entscheidend für Qualität und Vertrauen. Achten Sie auf folgende Kriterien:
• Zulassung durch Pflegekassen: Nur zugelassene Pflegedienste dürfen mit der Pflegekasse abrechnen
• Transparente Preisgestaltung: Fragen Sie nach einem detaillierten Kostenvoranschlag und Leistungsnachweis
• Qualitätsnachweise: MDK-Prüfberichte oder Qualitätsnoten geben Einblick in Pflegequalität und Zufriedenheit
• Individuelle Beratung: Ein guter Dienst nimmt sich Zeit für ein persönliches Vorgespräch und erstellt einen maßgeschneiderten Pflegeplan
• Mitarbeiterbindung & Erreichbarkeit: Achten Sie auf feste Bezugspersonen, 24-Stunden-Erreichbarkeit und zuverlässige Terminplanung
pflegedienste.de gibt Ihnen einen Überblick über die Anbieter in Ihrer Region.

Die Kosten für ambulante Pflege richten sich nach dem individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf, dem Pflegegrad und regionalen Tarifen der Pflegedienste. Die durchschnittlichen Kosten für den Pflegedienst variieren demnach sehr stark und können von etwa 500 Euro bis zu 2500 Euro im Monat betragen. Die Pflegeversicherung übernimmt davon nur einen Teil je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Alle weiteren Kosten müssen selbst getragen werden. 
Tipp: Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten Pflegesachleistungen von der Pflegekasse:
• Pflegegrad 2: bis   796 €
• Pflegegrad 3: bis 1.497 €
• Pflegegrad 4: bis 1.859 €
• Pflegegrad 5: bis 2.299 €
Nicht verbrauchte Beträge können mit Pflegegeld kombiniert werden („Kombinationsleistung“).

Die Pflegekasse bietet verschiedene finanzielle Unterstützungen:
• Pflegesachleistungen: Übernahme der Kosten für ambulante Pflege (siehe oben).
• Pflegegeld: Für Angehörige, die selbst pflegen – Auszahlung direkt an die Pflegeperson.
• Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Unterstützung im Alltag (Betreuung, Haushalt).
• Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:  Ab 1. Juli 2025 können bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden
• Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbauten.
Tipp: Eine individuelle Pflegeberatung (z. B. durch Pflegestützpunkte) hilft, alle Leistungen optimal zu kombinieren.

Der Pflegevertrag ist die rechtliche Grundlage zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst.
Er sollte enthalten:
• Leistungsbeschreibung: Welche Tätigkeiten wann und wie oft erbracht werden.
• Kostenübersicht: Preise pro Leistungseinheit sowie Abrechnungsmodalitäten mit Pflegekasse und Eigenanteil.
• Kündigungsbedingungen: Meist zwei Wochen zum Monatsende, in Notfällen auch kurzfristig.
• Vertretungsregelungen: Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der Pflegekraft.
Tipp: Besprechen Sie Änderungen (z. B. neuen Pflegebedarf) immer schriftlich mit dem Pflegedienst.
So bleibt die Abrechnung transparent und nachvollziehbar.

1. Erstgespräch: Pflegeberater oder Pflegedienstleitung klären den individuellen Bedarf.
2. Pflegeplanung: Es wird ein Pflegeplan erstellt, abgestimmt auf Pflegegrad, Gesundheitszustand und Wünsche.
3Regelmäßige Pflegeeinsätze: Pflegekräfte kommen zu vereinbarten Zeiten nach Hause (z. B. morgens für Grundpflege, abends für Medikamentengabe).
4. Dokumentation: Jede Leistung wird schriftlich festgehalten – auch digital, je nach Pflegedienst.
5. Qualitätssicherung: Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass Pflegequalität und Zufriedenheit gewährleistet sind.
Pflege ist Teamarbeit – Pflegedienst, Angehörige und Pflegekasse arbeiten Hand in Hand.

Die ambulante Pflege ist gesetzlich in mehreren Sozialgesetzbüchern geregelt:
• SGB XI (Pflegeversicherung): Regelt Leistungen, Pflegegrade und Zuschüsse.
• SGB V (Krankenversicherung): Behandlungs- und häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung.
• Pflegestärkungsgesetze I–III: Erweiterung von Leistungsansprüchen und Entlastungsangeboten.

Pflegedienste müssen:
• eine Zulassung durch Pflege- und Krankenkassen besitzen,
• regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MDK) geprüft werden,
• gesetzliche Qualitätsstandards erfüllen (z. B. Fachpersonal, Dokumentationspflicht).

• Pflegekasse Ihrer Krankenkasse
• Pflegestützpunkte in Ihrer Region
• Online-Vergleich auf pflegedienste.de
• Unabhängige Pflegeberatung:
Kostenlos und neutral – hilft bei Anträgen, Pflegegraden und Leistungswahl.