Eine pauschale Angabe hierzu ist nicht möglich. Weil jeder Pflegebedürftige individuelle Unterstützung benötigt, ergeben sich Umfang und damit verbunden die Kosten für eine ambulante Pflege auch jeweils individuell nach der entsprechenden Anforderung.

Die Kostenberechnung eines ambulanten Pflegedienstes basiert dabei einerseits auf dem Leistungskatalog des Dienstes, der die Leistungen nach einem Punktesystem bewertet.  Jedes Bundesland hat hierbei seinen eigenen Leistungskatalog, somit also auch Einfluss auf die Preisgestaltung. Zweiter Faktor bei der Kostenberechnung sind die Vergütungssätze, sog. Punktwerte in Euro, die jeder Pflegedienst individuell mit der zuständigen Pflegekasse vertraglich vereinbart. Somit sind die Kosten für ambulante Pflegedienstleistungen nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern auch von Anbieter zu Anbieter.

Kosten vergleichen lohnt sich

Detaillierte Aufklärung über Leistungskatalog und Vergütung geben die Pflegedienste bei einer persönlichen Beratung. Aber auch die Krankenkasse oder der Pflegestützpunkt am Ort helfen bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters. Dabei spielt die Benotung durch den MDK, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, eine wichtige Rolle. Er überprüft regelmäßig alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland und vergibt sog. Pflegenoten. In Transparenzberichten der Pflegekassen sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfung für jeden Pflegedienst dargestellt. Sie werden im Internet veröffentlicht und enthalten eine Gesamtnote des Dienstes, Noten für verschiedene Pflegebereiche und die Ergebnisse einzelner Prüfkriterien.

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung

Pflege, ob stationär oder ambulant, ist in Deutschland eine teure Angelegenheit und bedeutet für viele Familien ein echtes Problem. Durch die Pflegepflichtversicherung wird von den Pflegekassen jedoch ein Großteil der ambulanten Pflegeleistungen übernommen, sodass Pflegebedürftige bzw. Angehörige finanziell entlastet werden. In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, vorausgesetzt der bzw. die Versicherte hat mindestens Pflegegrad 2.
Die Kostenübernahme für häusliche Pflegeleistungen muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hierzu können entweder Pflegesachleistungen beantragt werden oder Pflegegeld, sofern der Pflegebedürftige zuhause von einem Angehörigen betreut wird.

Ambulante Pflegesachleistungen

Hierunter fallen die Kosten für

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

die durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Voraussetzung ist, dass der Pflegedienst von den Pflegekassen zugelassen ist.

Höchstbeträge in den einzelnen Pflegegraden:
Pflegegrad 2        724 Euro monatlich
Pflegegrad 3     1.363 Euro monatlich
Pflegegrad 4     1.693 Euro monatlich
Pflegegrad 5     2.095 Euro monatlich
(Stand 2022)

Pflegegeld bei Betreuung durch einen Angehörigen
Pflegegrad 2         316 Euro monatlich
Pflegegrad 3         545 Euro monatlich
Pflegegrad 4         728 Euro monatlich
Pflegegrad 5         901 Euro monatlich

Kombipflege als Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Sie ist eine alternative Pflegeform zur bestmöglichen Versorgung eines/einer Pflegebedürften. Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse übernehmen pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte die häusliche Pflege. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2, eine Pflege im häuslichen Umfeld, die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, die nicht voll ausgeschöpft werden und die entsprechende Antragstellung bei der Pflegekasse. Eine Kombinationsleistung wird anteilig berechnet, wobei sich das Pflegegeld um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung reduziert. Beispiel: Ausgeschöpfte Pflegesachleistung/Monat 60 % - Anspruch auf Pflegegeld 40 %.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 haben zusätzlich Anspruch auf Tages- und Nachtpflege und eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades können sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich für Leistungen ambulanter Pflegedienste zur Unterstützung im Haushalt
  • Pflegehilfsmittel (Einmalprodukte) bis zu 40 Euro monatlich
  • Zuschüsse zum Hausnotruf (23 Euro monatlich)
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis 4.000 Euro je Maßnahme)

Investitionskosten auch bei ambulanter Pflege

Zusätzlich zu den reinen Pflegekosten können beim Einsatz ambulanter Pflegedienste auch sog. Investitionskosten anfallen. Hierbei handelt es sich im Betriebsausgaben, z.B. Kosten für Gebäudemiete oder Firmenfahrzeuge. Sofern der Pflegedienst keine öffentlichen Fördermittel erhält,  können diese Kosten auf den Pflegebedürftigen umgelegt werden, da sie nicht über die Pflegeversicherung abgedeckt sind.

Leistungen der Krankenversicherung

Medizinische Behandlungspflege wie Verbandwechsel, Injektionen, die Verabreichung von Medikamenten ist nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt, sondern Teil der Krankenversicherung. Für die Inanspruchnahme ist eine ärztliche Beurteilung und Verordnung zwingend erforderlich.