Das wünschen sich die meisten Seniorinnen und Senioren, wenn sie aufgrund körperlicher Gebrechen oder Krankheiten auf eine pflegerische Versorgung angewiesen sind. Und dies ist ebenso Aufgabe und Ziel der ambulanten Pflege, einen pflegebedürftigen Menschen so weit zu unterstützen, dass er nicht in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden muss. Hier besteht also eine gute Symbiose zwischen Wunsch und Wirklichkeit.

Was leistet ein ambulanter Pflegedienst?

Er versorgt und unterstützt Pflegebedürftige bei alltäglichen Aufgaben und entlastet gleichzeitig betreuende Angehörige, damit diese Zeit gewinnen für die Organisation ihrer eigenen Haushalte und für ihre Berufe. Das geschulte Pflegepersonal weiß am besten, wie in einer spezifischen Pflegesituation zu agieren ist und ist zudem für die Familienangehörigen ein vertrauensvoller Ratgeber mit großer Expertise in Fragen der Pflege. Betreuung und Versorgung des pflegebedürftigen Menschen werden auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt und in einem Pflegevertrag festgehalten. Der zeitliche Einsatz des Pflegedienstes richtet sich ganz nach der jeweiligen Anforderung und kann ein oder mehrmals täglich erfolgen oder nur an einigen Tagen der Woche.

Das Leistungsangebot eines ambulanten Pflegedienstes besteht vor allem in folgenden Bereichen:

  • Grundpflege
    Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Unterstützung bei Körperpflege, An- u. Auskleiden, bei Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit und Mobilität
  • Hilfen bei der Haushaltsführung
    z. B. beim Kochen, der Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Einkaufen
  • Häusliche Krankenpflege
    (nach § 37, SGB V als Leistung der gesetzl. Krankenversicherung) z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
  • Pflegerische Betreuung
    bei der Gestaltung des Alltags, Spaziergängen, Begleitung bei sozialen Kontakten etc.
  • Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
    in generellen Pflegefragen, z.B. Pflegegradeinstufungen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Organisation von Fahrdiensten etc.
  • Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualtitätssicherungsbesuche
    bei pflegenden Angehörigen, die Pflegebedürftige allein betreuen und Pflegegeld erhalten (lt. §37.3 SGB XI). Die Besuche erfolgen meist im Abstand von 6 Monaten und werden von der Pflegedienstmitarbeiterin protokolliert.
  • Verhinderungspflege
    wenn ein pflegender Angehöriger zeitweise wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt und eine Ersatzlösung organisiert werden muss. Ab Pflegegrad 2 kann eine Verhinderungspflege beantragt werden. Diese beläuft sich auf einen Maximalbetrag von 1.612 € pro Jahr und kann für eine Ersatzpflege in einem Zeitraum von bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden.

Die einzelnen Tätigkeiten, die von den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern ambulanter Pflegedienste für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung übernommen werden, sind sog. Pflegesachleistungen. Sie werden von der Pflegeversicherung ab einem Pflegegrad 2 bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag pro Monat vergütet, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Für die medizinische Behandlungspflege dagegen kommt die Pflegeversicherung nicht auf. Sie ist über die Krankenversicherung abzurechnen und bedarf einer vorherigen ärztlichen Verordnung.

Ambulante Pflege beliebt auch bei Wohngemeinschaften

Neben privaten Einzelhaushalten sind ambulante Pflegedienste auch aktiv im Betreuten Wohnen oder in Seniorenwohngemeinschaften, um hier pflegebedürftige Bewohner zu betreuen. Größere Organisationen wie Caritas, ASB oder Diakonie verfügen sogar über eigene Einrichtungen dieser Art und können somit eine nahtlose Versorgung ihrer Patienten sicherstellen. Dies ist insbesondere bei Demenzpatienten oder bei Bewohnern, die Intensiv-Pflege benötigen, ein großer Vorteil.

Ein Dienst mit vielen Vorteilen

In Deutschland gibt es mehr als 14.600 ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, mehr als 15.300 Pflegeheime und über 4 Millionen pflegebedürftige Menschen mit steigender Tendenz. Die Pflegeform, die sich die meisten Seniorinnen und Senioren wünschen, ist eine ambulante Betreuung in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld. Sei es durch Familienangehörige oder, allein oder unterstützend, einen professionellen ambulanten Pflegedienst am Ort. Denn die Vorteile liegen auf der Hand:

  • der/die Pflegebedürftige wird zuhause betreut
  • die Betreuung ist individuell auf die Bedürfnisse ausgerichtet                                                                                                       
  • die in die Pflege eingebundenen Angehörigen werden entlastet
  • das fachkundige Pflegepersonal hilft durch Schulung der Angehörigen und Tipps, Fehler bei der Pflege zu vermeiden

Ambulante Betreuungsdienste für häusliche Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung

Mit dem Terminservice und Versorgungsgesetz TSVG wurden Betreuungsdienste als ergänzende Dienstleister im System der sozialen Pflegeversicherung eingeführt. Sie sind ambulante Dienste, die sich auf die häusliche Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung unter Leitung einer verantwortlichen Fachkraft konzentrieren. Sowohl die Fachkraft als auch das einzusetzende Personal müssen, im Gegensatz zu ambulanten Pflegediensten, keine Pflegefachkräfte sein. Das Leistungsangebot dieser Dienste umfasst persönliche Hilfeleistungen, z.B. bei der Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Alle Vorschriften zu Leistungen der Pflegeversicherung, die sich auf ambulante Pflegedienste beziehen, gelten auch für die Betreuungsdienste.