In Deutschland gibt es lt. Statistischem Bundesamt über 13.000 ambulante Pflegedienste. Private Anbieter ebenso wie Angebote von Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Kommunen oder gemeinnütziger Vereine. Große Pflegedienste mit mehreren Standorten oder kleine, lokal tätige Unternehmen. Unter diesen Angeboten den passenden Pflegedienst zu finden, ist für Pflegebedürftige und Angehörige nicht immer einfach.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit und vergleichen Sie Leistungsprofile, die Ihnen auf dieser Webseite, über Pflegestützpunkte oder die Anbieter selbst zur Verfügung gestellt werden. Beziehen Sie Erfahrungsberichte von Freunden, Bekannten oder anderen Nutzern der potentiellen Pflegedienste in Ihre Bewertung mit ein, ebenso die im Internet frei zugänglichen Transparenzberichte und Pflegenoten des MDK. Und vor allem: Legen Sie den speziellen Pflege- und Betreuungsbedarf für den bei Ihnen vorliegenden Fall genau fest. Denn diese Spezifikation ist zielführend für Ihre Auswahl eines Pflegedienstes und die vertragliche Leistungsvereinbarung mit dem Pflegedienst.

Größe ist nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal
Wichtiger sind: wieviel Stammpersonal ein Pflegedienst im Einatz hat und wie hoch oder niedrig die Mitarbeiterfluktuation ist. Denn die kontinuierliche Betreuung durch eine vertraute Pflegefachkraft ist sowohl für die Angehörigen als auch die Pflegebedürftigen eine verlässliche Größe und Qualität. Auch die Unternehmenskultur mit Freundlichkeit der Ansprechpartner, Informationsbereitstellung, Empathie für die zu pflegende Person, Hilfestellung bei Kostenanträgen u.a. ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Schließlich empfiehlt sich ein kostenloses Kennenlerngespräch, um einen persönlichen Eindruck zu erhalten und um einen Kostenvoranschlag anzufordern auf der Grundlage der zuvor definierten Anforderungen.

Der Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrags ist dann der nächste, wichtige Schritt zum Ziel.

Was beim Abschluss eines Pflegevertrages zu beachten ist

Mit dem Pflegevertrag legen Sie verbindlich Art und Umfang der Leistungen fest, die der ambulante Pflegedienst zu erbringen hat. Die in diesem sog. Dienstvertrag definierten Leistungen müssen dabei pflegefachgerecht erbracht werden, eine Erfolgsgarantie kann der Pflegedienst jedoch nicht übernehmen.

Auf die Preisgestaltung haben Sie keinen Einfluss, da die Pflegedienste die Preise mit den jeweiligen Pflegekassen selbst verhandeln. Der Abschluss eines Versorgungsvertrages ist Grundlage für die Ausführung und Abrechnung der in § 36 SGB XI benannten Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse.

Vertragspartner sollte ausschließlich der oder die Pflegebedürftige sein oder ein amtlich bestätigter Betreuer bzw. Bevollmächtigter.

Ein Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt die gesetzliche Frist von 14 Tagen. Eine fristlose Kündigung ist im Falle eines Vertrauenverlustes in die Tätigkeit des Pflegedienstes möglich.

Ist eine vorübergehend stationäre Betreuung des bzw. der Pflegebedürftigen erforderlich, sollte der Vertrag für diese Zeit ausgesetzt werden und bei einer dauerhaft vollstationären Versorgung automatisch enden. Pflegedienste sind durch eine Betriebs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schäden, die durch ihre Mitarbeiter verursacht werden, abgesichert. Ein Haftungsausschluss im Pflegevertrag, z.B. durch einen Passus „Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit“ ist demnach nicht zu akzeptieren.

Wichtige Berufsverbände: